Finanzielle Mittel für Direktzahlungen
Nach Artikel 104 der Bundesverfassung hat die Landwirtschaft den Auftrag, gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Diese werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise die naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktion, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Pflege der Kulturlandschaft. Im Jahr 2022 richtete der Bund insgesamt rund 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen für die Landwirtschaft aus.
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die Direktzahlungen klarer auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Für die Jahre 2018–2021 entschied der Bundesrat, dieses weiterentwickelte Direktzahlungssystem im Grundsatz unverändert zu belassen. In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament die Sistierung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) beschlossen und am 3. Juni 2021 lediglich die Zahlungsrahmen für die Periode 2022 – 2025 gutgeheissen. Parallel dazu hat das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» gesetzliche Änderungen beschlossen. Am 13. April 2022 hat der Bundesrat das erste «Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft» verabschiedet, womit der wesentliche Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 umgesetzt wird. Dank der neuen Bestimmungen wird die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen sind grossmehrheitlich am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im 2022 hat das Parlament zudem die Beratung der AP22+ wieder aufgenommen. Das Geschäft wurde in der Sommersession 2023 vom Parlament verabschiedet.
Das Direktzahlungssystem besteht seit dem 1. Januar 2014 aus sieben Beitragsarten, die jeweils nach ihrer Hauptzielsetzung benannt sind. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter den entsprechenden Artikeln verfügbar:
Ausgaben
Der Bund richtete im Jahr 2022 insgesamt 2,813 Milliarden Franken Direktzahlungen aus. Am meisten wurde für Versorgungssicherheitsbeiträge (1,077 Mia. Fr.) ausgegeben, gefolgt von Kulturlandschaftsbeiträgen (524 Mio. Fr.), Produktionssystembeiträgen (508 Mio. Fr.) und Biodiversitätsbeiträgen (443 Mio. Fr.).
Die Ausgaben für die Produktionssystembeiträge nahmen gegenüber dem Vorjahr leicht zu. Stabil blieben die Ausgaben für die Versorgungs-, Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge. Leicht abgenommen haben die Kulturlandschaftsbeiträge. Die Ausgaben für die Ressourceneffizienzbeiträge lagen 2022 tiefer als im Vorjahr, weil die Förderung emissionsmindernder Ausbringverfahren wie dem «Schleppschlauch» im 2021 endete.
Mit der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 hat der Bundesrat hauptsächlich neue und weiterentwickelte Produktionssystembeiträge eingeführt. Damit werden die budgetierten Mittel 2023 gegenüber 2022 für diese Beiträge erhöht. Neben den neuen Produktionssystembeiträgen wird auch mit einer Zunahme der Beteiligung bei den bisherigen Direktzahlungsinstrumenten gerechnet. Finanziert werden diese Mehraufwände durch eine Reduktion der Versorgungssicherheitsbeiträge und der Ressourceneffizienzbeiträge. Einige Massnahmen, die bisher im Rahmen von Ressourceneffizienzbeiträgen befristet gefördert wurden, werden neu umfangreicher mit Produktionssystembeiträgen unterstützt.
Ausgaben für Direktzahlungen
Ausgabenbereich | 2020 | 2021 | 20221 | 20231 |
Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | |
Kulturlandschaftsbeiträge | 525 | 528 | 528 | 525 |
Versorgungsicherheitsbeiträge | 1 080 | 1 078 | 1 080 | 919 |
Biodiversitätsbeiträge | 426 | 435 | 433 | 448 |
Landschaftsqualitätsbeitrag | 147 | 147 | 147 | 147 |
Produktionssystembeiträge | 493 | 501 | 503 | 592 |
Ressourceneffizienzbeiträge | 39 | 43 | 27 | 5 |
Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcen- programme (GSchG bzw. LwG Art. 77a/b) | 24 | 28 | 35 | 25 |
Übergangsbeitrag | 80 | 63 | 58 | 149 |
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw. | -9 | -8 | -5 | - |
Gesamt | 2 805 | 2 815 | 2 811 | 2 810 |
1Quelle: Voranschlag 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024 – 2026 der Verwaltungseinheiten, Band 2B. Eidg. Finanzverwaltung.
Quelle: BLW
Anzahl der Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe nach Kantonen für 2022
Verteilung der finanziellen Mittel
Die folgende Graphik zeigt die Verteilung der Direktzahlungen.
Überblick über die Beitragsarten
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Beitragsarten und ausbezahlten Beiträgen nach Kanton und Region für 2022 finden sich in folgenden Tabellen:
Übersicht Direktzahlungen nach Kantonen
Übersicht Direktzahlungen nach Regionen
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Tal- und Hügelzone)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone I und II)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone III und IV)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen (Tal, Hügel, Berg)
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