Pflanzenbau allgemein und Ackerkulturen
Für pflanzenbauliche Massnahmen richtete der Bund im Jahr 2022 insgesamt 82,2 Millionen Franken aus. Mit Wirkung ab 2023 weitete der Bundesrat die Stützungen für Eiweisspflanzen aus.
Der Bund fördert den Pflanzenbau ergänzend zum Grenzschutz mit spezifischen Massnahmen. Im Bereich Ackerbau entrichtet er Flächenbeiträge bestehend aus den Einzelkulturbeiträgen und der Zulage für Getreide. Diese Zulage löste 2019 die vormaligen Ausfuhrbeiträge des Bundes für Getreidegrundstoffe ab. Im Bereich Obstwirtschaft richtet er Beiträge für Verwertungsmassnahmen von Schweizer Obst aus. Im Weinbau wird die Weinlesekontrolle mitfinanziert.
77 Prozent des Gesamtbetrages für diese Massnahmen entfiel auf die Förderung von Einzelkulturen, 19 Prozent auf die Getreidezulage, drei Prozent auf die Verwertung von Obst und ein Prozent auf die Weinlesekontrolle.
Massnahmen 2022
Kultur/ Massnahme | Getreide | Körnerle-guminosen | Öl-saaten | Kartoffeln | Zucker-rüben | Saatgut | Gemüse, Weinbau | Obst |
Grenzschutz1 | X | X | X | X | X | X | X | X |
Beiträge Verwertungs-massnahmen | X2 | |||||||
Spezifische Flächenbeiträge | X4 | X | X | X | X3 |
1) Je nach Verwendungszweck bzw. Zolltarifposition kommen keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung.
2) Betrifft nur Teile der Erntemenge (Marktreserve Kernobstsaftkonzentrate / teilweiser Ausgleich der Differenz zwischen dem ausländischen und dem Schweizer Produzentenpreis für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten).
3) Nur für Kartoffeln, Mais, Futtergräser und -leguminosen.
4) Ausgenommen Körnermais.
Quelle: BLW
Bundesrat weitet Stützungen für Eiweisspflanzen aus
Mit der Änderung der Artikel 1, 2 und 6b der Einzelkulturbeitragsverordnung (EKBV) am 2. November 2022 dehnte der Bundesrat die Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen auf die sechs botanischen Leguminosen-Gattungen Bohnen, Erbsen, Lupinen, Wicken, Kichererbsen und Linsen aus. Mit der Inkraftsetzung der EKBV-Änderung am 1. Januar 2023 hob er zudem die vormals auf Futterzwecke eingeschränkte Stützungsberechtigung für Körnerleguminosen auf. Damit sind nun auch Leguminosen zur direkten menschlichen Ernährung stützungsberechtigt.
Einzelkulturbeiträge für Ackerkulturen
Im Berichtsjahr wurden insbesondere der Zuckerrüben- und Ölsaatenanbau mit insgesamt rund 33 Millionen Franken bzw. rund 24 Millionen Franken gefördert. Deutlich tiefer fielen die Beitragssummen für die anderen Kulturen aus.
Wichtigste Beiträge 2022 gemäss Einzelkulturbeitragsverordnung (EKBV)
Kultur | Fläche | Beitrag | Total | |
ha | Fr. je ha | in 1000 Fr. | ||
Zuckerrüben | 15 566 | 2 100 | 32 688 | |
Zuckerrüben | Zusatzbeitrag | 3 626 | 200 | 725 |
Ölsaaten ohne Soja | 30 060 | 700 | 21 042 | |
Soja | 2 814 | 1 000 | 2 814 | |
Eiweisspflanzen | 4 448 | 1 000 | 4 448 | |
Saatgut von Kartoffeln und Mais | 1 554 | 700 | 1 088 | |
Saatgut von Futtergräsern und Futterleguminosen | 461 | 1 000 | 461 | |
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw. | -5 | |||
Total | 63 261 |
Quelle: BLW
Die Einzelkulturbeiträge stützen sich auf Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) und werden für den Anbau von Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und die Produktion von Saatgut (Kartoffeln, Mais und Futtergräsern sowie Futterleguminosen) ausgerichtet. Der Vollzug der Massnahme erfolgt aus praktischen Gründen (gleiche Prozesse) zusammen mit den Direktzahlungen.
Getreidezulage
Die Getreidezulage blieb gegenüber 2021 unverändert bei 124 Franken pro Hektare. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 15,6 Millionen Franken ausbezahlt.
Getreidezulage 2022
Fläche | Total | Zulage |
ha | in 1 000 Fr. | Fr. je ha |
126 379 | 15 633 | 124 |
Die Höhe der Getreidezulage, ausgerichtet als Flächenbeitrag, errechnet sich aus den eingestellten Mitteln (15,8 Mio. Fr.) und der berechtigten Getreidefläche. Die Getreidezulage stützt sich auf Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).
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