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Bund und Kantone können Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern in Form eines zinslosen Darlehens unter die Arme greifen. Dies ist möglich, wenn der Betrieb unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, um ein bestehendes Darlehen abzulösen oder um die Aufgabe des Betriebs zu erleichtern. Die Betriebshilfe wirkt wie eine einzelbetriebliche, indirekte Entschuldung.


Im Jahr 2022 hat der Bund in 140 Fällen Betriebshilfedarlehen von insgesamt 31,23 Millionen Franken gewährt. Das durchschnittliche Darlehen betrug 233 086 Franken und wurde in 14 Jahren zurückbezahlt. Im Vorjahr waren es 133 Fälle mit einem Kreditvolumen von total 24,48 Millionen Franken.


Betriebshilfedarlehen 2022

AnzahlMio. Fr.
Umfinanzierung bestehender Schulden9524.41
Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Bedrängnis 456.82
Darlehen bei Betriebsaufgabe00
Total14031.32


Im Jahr 2022 wurden 1,6 Millionen Franken vom Betriebshilfefonds in den Investitionskreditfonds umgeschichtet. Seit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entspricht die kantonale Beteiligung mindestens der Höhe der neuen Bundesmittel. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung neuer Darlehen verwendet. Das Umlaufvermögen des seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufneten Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen 236,2 Millionen Franken.

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