Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten
Im Jahr 2022 wurden mehrere Gesuche um Änderung der Pflichtenhefte von als GUB oder GGA eingetragenen Erzeugnissen gestellt.
2022 wurden keine neuen Bezeichnungen in das Eidgenössische Register der GUB und GGA aufgenommen. Es wurden vier Gesuche um Änderung der Pflichtenhefte eingereicht. Sie betreffen die GUB «Emmentaler» und «Walliser Roggenbrot» sowie die GGA «Appenzeller Mostbröckli» und «Berner Zungenwurst». Die Eintragungsgesuche für die GUB «Grappa Ticino» und die GGA «Absinthe du Val-de-Travers» sind weiterhin hängig.
Das Register der Schweiz umfasst derzeit 42 Eintragungen, und zwar 25 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA).
GUB-/GGA-Register am 31. Dezember 2022 (einschliesslich Anzahl Betriebe und Produktionsmengen)
Internationaler Schutz der geografischen Angaben
Der Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens ermöglicht es den Begünstigten von Schweizer GUB und GGA, den Schutz ihrer Bezeichnung durch ein einziges, einfaches und kostengünstiges Verfahren bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu erlangen. Die GUB «Tête de Moine» und «Emmentaler» haben ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Die Gesuche sind noch bei der WIPO hängig. Ausserdem hat der Bund auf der Grundlage von Artikel 16b des Landwirtschaftsgesetzes seine Unterstützung für Branchenorganisationen auf internationaler Ebene fortgeführt. Er übernimmt einen Teil der Kosten, die durch die von den Branchen angestrengten Verfahren anfallen, wie zum Beispiel im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung der Marke Gruyère in den USA.
Nationales Forum der GUB und GGA
Am 25. September 2022 fand das dritte nationale Forum der GUB und GGA statt – parallel zu den Reflexionstagen der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP. Das Ziel dieser Plattform ist es, die guten Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren sowie Expertinnen und Experten der GUB- und GGA-Branchen, dem Bund und anderen Institutionen (Zertifizierungsstellen, Kantonschemikern usw.) zu pflegen, indem ein Dialog über aktuelle Themen geführt wird. Am Forum 2022 nahmen rund 30 Personen teil. Im Fokus standen die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Schutzumfang im Bereich der geografischen Angaben.
Überwachungstätigkeit des BLW im Bereich der Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten
Im Rahmen seiner Überwachungsfunktion führte das BLW im Jahr 2022 seine jährlichen Inspektionen der sechs Zertifizierungsstellen durch, die im Bereich Bezeichnung von Agrarprodukten tätig sind. Dabei wird überprüft, ob die Zertifizierungsstellen die Anforderungen der drei relevanten Verordnungen (Verordnung über die biologische Landwirtschaft, GUB-/GGA-Verordnung sowie Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp») erfüllen. In Bezug auf diese drei Verordnungen wurden sechs Office-Audits und rund zwanzig Witness-Audits durchgeführt.
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