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Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Agrarsektor. Zusammen mit den Kantonen und den beauftragten Organisationen vollzieht das BLW die Entscheide von Volk, Parlament und Regierung und gestaltet die Agrarpolitik aktiv mit. Konkret hat das BLW den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG) zu vollziehen. Das LwG ist der Rahmen für eine nachhaltige, umweltfreundlichere und innovative Landwirtschaft: Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse im In- und Ausland werden gefördert und die gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen abgegolten. Die Massnahmen des LwG haben das Ziel, dass Bäuerinnen und Bauern mit einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren und damit einen wesentlichen Beitrag leisten zur:

  • sicheren Versorgung der Bevölkerung;

  • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;

  • Pflege der Kulturlandschaft;

  • dezentralen Besiedelung des Landes;

  • Gewährleistung des Tierwohls.

Die Massnahmen des LwG sind in den beiden Landwirtschaftsartikeln der Bundesverfassung aus den Jahren 1996 (Art. 104) und 2017 (Art. 104a) verankert. 

Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen» und «Produktionsgrundlagen» gegliedert.
 

Produktion und Absatz

Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu erzielen. 
 

Direktzahlungen

Gewisse Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) und der Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie die Förderung von Biodiversität und Tierwohl werden nur teilweise über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.
 

Produktionsgrundlagen

Die Instrumente in diesem Bereich sollen vor allem zur Kostensenkung und generell zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung und die Förderung des Beratungswesens, der Pflanzen- und Tierzucht sowie der genetischen Ressourcen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft.

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Der Bund wendete im Jahr 2023 für das Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 3 693 Millionen Franken auf. Das entspricht 4,6 % der Gesamtausgaben des Bundes.

Nach

  • sozialer Wohlfahrt (27,2 Mrd.),

  • Finanzen und Steuern (12,2 Mrd.),

  • Verkehr (10,6 Mrd.),

  • Bildung und Forschung (8,2 Mrd.),

  • Sicherheit (7,0 Mrd. Fr.),

  • Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit (4,0 Mrd. Fr.)

liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an siebter Stelle. Die Ausgaben werden hauptsächlich über die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen gesteuert. Gesamthaft blieben diese Ausgaben auf dem Vorjahresniveau. Vier Fünftel davon entfallen auf die Direktzahlungen (2,8 Mrd.); diese bleiben im Vorjahresvergleich konstant. Im Bereich Produktion und Absatz wurden weniger Beiträge als 2022 ausbezahlt (–4,3 Mio.). Einerseits wurde der Kredit Milchzulagen (-8,8 Mio.) nicht ausgeschöpft. Andererseits hat das Parlament die Absatzförderung für Wein aufgestockt, so dass dafür mehr Mittel eingesetzt worden sind. Bei den Produktionsgrundlagen hat das Parlament die Mittel für die Erhaltung einheimischer Nutztierrassen für 2023 (+3,9 Mio.) erhöht. Zudem wurden erstmals Mittel für den Aufbau des Kompetenz- und Innovationsnetzwerks Pflanzenzüchtung (+0,5 Mio.) eingesetzt.

Die übrigen Ausgaben stiegen an (+32,1 Mio.), insbesondere weil die Familienzulagen für die Landwirtschaft um 30,8 Millionen (+71 %) zugenommen haben. Diese Zunahme ist auf die Auflösung des Fonds «Familienzulagen an landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Bergbauern» im Jahr 2023 zurückzuführen. Zudem ist der Aufwand für die Verwaltung sowie Vollzug und Kontrolle um knapp ein Prozent gestiegen. 
 

Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung nach Bereich 

Ausgabenbereich20192020202120222023
in Mio. Fr.in Mio. Fr.in Mio. Fr.in Mio. Fr.in Mio. Fr.
Produktionsgrundlagen132132135138142
Produktion und Absatz527541534538534
Direktzahlungen2 8152 8112 8112 8112 811
Weitere Ausgaben184178180171206
Total Landwirtschaft und Ernährung3 6583 6623 6603 6593 693

Quellen: Staatsrechnung, BLW


Administrative Vereinfachung

Im Rahmen des Postulats 20.3931 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» wurde der Bundesrat vom Parlament beauftragt zu prüfen, wie die Komplexität der agrarpolitischen Instrumente und der administrative Aufwand für die Landwirtschaft und für die Verwaltung reduziert werden kann. Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 verabschiedet.

Der Bundesrat hält fest, dass eine Vielzahl von Faktoren in den letzten Jahrzehnten die Komplexität der agrarpolitischen Instrumente und den administrativen Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe und den Vollzug (Kantone, Kontrollorganisationen, Bund) erhöht haben. Als Treiber hat er die folgenden Faktoren identifiziert:

  • Die Herausforderungen und Erwartungen in und an die Landwirtschaft sind generell anspruchsvoller und vielfältiger geworden,

  • Bei den angestrebten Zielen in der Agrar- und Umweltpolitik zeigen sich Lücken in der Zielerreichung und es treten auch Zielkonflikte auf,

  • Die landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen haben sich verändert,

  • Privatwirtschaftliche Interessen haben die Komplexität mitverursacht,

  • Politische Vorstösse und Forderungen aus dem Parlament und der Branche haben zu weiteren Regulierungen und mehr Administration geführt,

  • Der Widerstand von Interessengruppen gegen die Aufhebung bestehender Massnahmen führt dazu, dass der Umfang des Massnahmensets nicht reduziert wird.

Trotz zahlreicher punktueller Vereinfachungen im Rahmen verschiedener Verordnungspakete konnte in den letzten Jahren insgesamt keine wesentliche Vereinfachung des Gesamtsystems und keine Trendumkehr erzielt werden. Mit Blick auf die Ziellücken wurden insbesondere bei den Direktzahlungen neue Programme und Beiträge eingeführt, ohne dass es gelungen ist, parallel dazu weniger effektive und weniger effiziente Massnahmen abzuschaffen.

Ein zentraler Punkt in der zukünftigen Politik für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft soll deshalb in der Vereinfachung der bisherigen agrarpolitischen Instrumente und in einer Senkung des administrativen Aufwands für die landwirtschaftlichen Betriebe und den Vollzug bestehen. Vor allem zur Erreichung der ökologischen Ziele soll künftig verstärkt auf die Selbstverantwortung der Branchen sowie mehr Zielorientierung gesetzt werden. Ein noch stärkeres Engagement der Marktakteure zur Erreichung von Umweltzielen (z.B. Klimazielsetzungen) leistet einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und bietet gleichzeitig Potenzial zur Vereinfachung. Das Potential der Digitalisierung ist in diesem Zusammenhang zu nutzen.

Der Bundesrat wird dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine Botschaft zur künftigen Agrarpolitik unterbreiten (22.4251 | Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts | Geschäft | Das Schweizer Parlament). Vereinfachungen können inzwischen auf Verordnungsstufe umgesetzt oder mit der Digitalisierung realisiert werden: zur Umsetzung der Mitteilungspflicht, die das Parlament mit der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen hat, soll mit dem Projekt digiFLUX zum Beispiel die Erfassung von Anwendungen und der Handel mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen administrativ einfach umgesetzt werden (Was ist digiFLUX? - digiFLUX).

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