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Die weltweit gute Brotgetreideernte im 2022 trug zu einer gewissen Entspannung an den internationalen Märkten bei. In der Schweiz stieg der Grenzschutz aufgrund der fallenden Preise franko Schweizer Grenze. Trockenheitsbedingte Mindererträge im Grünland liessen Maispflanzen- und Luzerneimporte auf Rekordmengen ansteigen und führten indirekt zu einer tiefen Futtergetreideproduktion.

Im Jahr 2022 sank die gesamte Getreideanbaufläche gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent auf rund 145 000 Hektaren. Mit 81 600 Hektaren blieb die Brotgetreidefläche stabil. Die Futtergetreidefläche sank geringfügig. Die Ernte von 378 000 Tonnen backfähigem Brotweizen entsprach nach der schlechten Vorjahresernte dem Bedarf. Die Futtergetreideproduktion belief sich auf lediglich 410 000 Tonnen. Die Gründe dafür waren, dass kaum Brotweizen auswuchs und keine Deklassierung zu Futtergetreide nötig war. Zudem wurde wegen dem Raufutterbedarf wenig Mais gedroschen, sondern als Ganzpflanze verfüttert.
 

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Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten


Produktion

Weizenimporte ausserhalb des Zollkontingents

Weizen kann ausserhalb des Zollkontingents Brotgetreide mit reduzierten Zolltarifen für spezifische Verwendungen wie Stärkeherstellung und zu technischen Zwecken sowie zollfrei aus den Freizonen Genfs importiert werden.

Der Zolltarif für Weizen zu technischen Zwecken beträgt 10 Prozent des Zollansatzes für Futterweizen. Bis Ende 2022 mussten gemäss Vollzugspraxis des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG mindestens 50 Prozent der technischen Verwendung zugeführt werden, dass der reduzierte Zollansatz zur Anwendung kam. Seit Beginn 2023 erfolgt eine Nachbelastung, wenn weniger als 80 Prozent technisch genutzt wird. Für Weizen zur Stärkeherstellung beträgt der Zolltarif fixe 10 Rappen je 100 kg. Bis Ende 2022 musste daraus hergestelltes Mehl zu mindestens 55 Prozent der Stärkeherstellung dienen, um von diesem Zollansatz zu profitieren. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD erhöhte diese Ausbeuteziffer ab 2023 auf 75 Prozent. Die 2022 angestiegenen Importmengen bei beiden Verwendungsarten dürften in direktem Zusammenhang mit dieser Erhöhung der Anforderungen ab 2023 stehen. Es dürften also Importe auf Vorrat getätigt worden sein. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung eines reduzierten Zolltarifs erfüllt, können über die Mindestausbeute hinausgehende Erzeugnisse auf den durch höhere Grenzabgaben geschützten Märkten für die Human- oder Tierernährung abgesetzt werden.

Die Importe aus den Freizonen dürften grösstenteils der menschlichen Ernährung zugeführt werden. Unter derselben Zolltarifnummer werden jedoch auch Verwendungen zu Futterzwecken deklariert.
 

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Preisturbulenzen an den internationalen Agrarmärkten

Auf Brotgetreide wird ein Zielpreissystem mit einem Referenzpreis von 53 Franken je 100 kg Weizen, einer Bandbreite von +/- 3 Franken je 100 kg und einem maximalen Zolltarif von 23 Franken je 100 kg angewandt. Das Bundesamt für Landwirtschaft überprüft den Grenzschutz vierteljährlich. Zwar sanken die Weizenpreise an den internationalen Märkten, doch halten die Unsicherheiten und damit die Preisvolatilität an. Seit Juli 2023 wurde auf Brotgetreide, das innerhalb des ordentlichen Zollkontingents von 70 000 Tonnen importiert wird, wiederum der maximale Grenzschutz von 23 Franken je 100 kg erhoben.

Der Selbstversorgungsgrad für Brotgetreide variiert mit der im Inland geernteten, backfähigen Getreidemenge. Weichweizen führt die Rangfolge der wichtigsten Brotgetreide mit grossem Abstand vor Dinkel und Roggen an. In Jahren ohne grossflächige, witterungsbedingte Qualitätseinbussen erreicht Brotweizen ein Selbstversorgungsgrad von über 80 Prozent. Importe ergänzen das Inlandangebot zur Deckung des Bedarfs der verschiedenen Getreidearten und Qualitäten.
 

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Aussenhandel

Futtermittel mit Ergänzungsimporten

Futtermittelimporte unterliegen dem sogenannten Schwellenpreissystem, das die monatliche Überprüfung des Zolltarifs beinhaltet. Auf den meisten Futtermitteln erhebt die Pflichtlagerorganisation «réservesuisse genossenschaft» Grenzabgaben bis maximal 4 Franken je 100 kg für die Finanzierung der Pflichtlager. Weitergehende Grenzabgaben werden in Form von Zollansätzen erhoben und fliessen der allgemeinen Bundeskasse zu.

Das Angebot an inländischem Futtergetreide variiert mit der Anbaufläche, den witterungsabhängigen Erträgen, der Qualität des Brotgetreides und der Nutzung von Mais zur Grünfütterung oder Silagebereitung. Die Trockenheit im Berichtsjahr verminderte die Grünlanderträge, weshalb mehr Mais als Ganzpflanzenmais ans Rindvieh verfüttert wurde. Dadurch konnte weniger Körnermais gedroschen werden. Ergänzend zu den in der Lebensmittelindustrie anfallenden Nebenprodukten wie Zuckerrübenschnitzel, Weizenkleie, Biertreber, Raps- und Sonnenblumenkuchen werden Futtergetreide, eiweissreiche Ackerfrüchte und Nebenprodukte für die Herstellung von Kraftfutter importiert.

Bei den Raufutterimporten führt Heu mit jährlich rund 200 000 t die Rangfolge an. Mengenmässig die bedeutendsten Herkunftsländer sind Frankreich, Deutschland und Italien. Aus Österreich werden gestützt auf einen Staatsvertrag Maispflanzenprodukte zum überwiegenden Teil zollfrei eingeführt. In Abhängigkeit des inländischen Bedarfs verzeichnen trockene Jahre grössere Importmengen aus Frankreich. Luzerneimporte erfolgen vor allem aus Frankreich und Italien.
 

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