Umsetzung der Einfuhrregelungen
Zu den Vollzugsaufgaben des BLW gehören unter anderem die Einfuhrregelungen. Nachdem am 1. Januar 2022 wichtige Vereinfachungen dieser Regelungen in Kraft getreten waren, stand im Berichtsjahr die Erneuerung der Informatikanwendung des BLW für die Kontingentsverwaltung im Vordergrund. Gleichzeitig liefen die Vorbereitungen für das neue Zollrecht und Projekte im Rahmen des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Wenn ein Unternehmen landwirtschaftliche Produkte importieren will, muss es etliche Regeln beachten. Das BLW ist bestrebt, Einfuhrregelungen möglichst zu vereinfachen und den administrativen Aufwand zu senken. Nach wie vor wird bei den Regeln auf Verordnungsebene (Agrareinfuhrverordnung, AEV) und beim Vollzug darauf geachtet, dass alle Interessierten Kontingentsanteile erhalten können. Zudem setzt sich das BLW dafür ein, dass alle Beteiligten durch elektronische Hilfs- und Informationsmittel optimal unterstützt werden.
Gebühren für Einfuhren mit Generaleinfuhrbewilligung (GEB) sind abgeschafft und weitere Vereinfachungen umgesetzt
Am 1. Januar 2022 sind wichtige Vereinfachungen der Einfuhrregelungen in Kraft getreten. So fordert das BLW für den Import von Waren mit Generaleinfuhrbewilligung (GEB) keine Gebühren mehr. Demzufolge sind die Kosten und der Verwaltungsaufwand der Importfirmen erheblich gesunken. Gleichzeitig sanken die Bundeseinnahmen um rund 2,7 Millionen Franken pro Jahr.
Wenn es möglich und sinnvoll erscheint, schlägt das BLW auch in Zukunft die Abschaffung der GEB-Pflicht vor. Seit 2022 unterstehen mehr als 40 Zolltarifnummern nicht mehr der GEB-Pflicht, darunter Nummern für Rindersperma, bestimmte Getreide, Obsterzeugnisse und Milchprodukte ausserhalb und teilweise auch innerhalb der Zollkontingente. Der nächste Schritt wird die vollständige Abschaffung der Generaleinfuhrbewilligungen sein. Im Rahmen des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT des BAZG soll die Geschäftspartner-Identität (GP-ID) umfassende Funktionen in den Bereichen Bewilligungen, Finanzverkehr, Zollkontingentsverwaltung etc. übernehmen. Die Projekte dazu laufen, erste Etappen von DaziT sind umgesetzt und erste neue Anwendungen laufen bereits. Das BLW arbeitet auf die Umsetzung der erneuerten digitalen Kontingentsverwaltung auf den 1. Juli 2025 hin. Auf Seiten BLW wird die bereits laufende IT-Anwendung «eKontingente» eingebunden. Das BAZG wird die Bewilligungsverwaltung «Autorisaziun» anstelle der heutigen Zollkontingentsverwaltung «e-Quota» einsetzen. «e-Quota» hat heute zwei Hauptfunktionen. Über das System laufen die Zollkontingente, die «nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen» (Windhund an der Grenze) verteilt werden. Der aktuelle Stand der Ausnützungen wird auf der Webseite des BAZG auf der Seite Quota (admin.ch) publiziert. Zudem verwaltet «e-Quota» die vom BLW zugeteilten individuellen Kontingentsanteile. Deren aktuelle Kontingentsstände werden an «eKontingente» des BLW übermittelt und sind dort für die Kontingentsinhaberinnen einsehbar. «Autorisaziun» wird diese Funktionen übernehmen, wird aber noch in andere Prozesse im internationalen Kontext eingebunden und automatisierte Kontrollen für andere Ämter durchführen.
Die Kontingentsstände aus «e-Quota» werden nicht nur in eKontingente verwendet. Im Januar des Folgejahrs werden die Kontingentszuteilungen und die jeweiligen Ausnützungen der individuellen Kontingentsanteile eines Kalenderjahrs auf der Homepage des BLW auf der Seite Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente (admin.ch) veröffentlicht. Die Publikation erfolgt im Rahmen des Berichts des Bundesrats über die zolltarifarischen Massnahmen. Der Bericht selbst beinhaltet unter anderem die Änderungen der Agrareinfuhrverordnung, z.B. die vorübergehenden Erhöhungen von diversen (Teil-)Zollkontingenten.
Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2022
Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der Zollkontingente, also der beschränkten Menge, die zu einem tieferen Zoll eingeführt werden darf. Eine sehr häufig angewandte Verteilmethode ist das Versteigerungsverfahren. Das BLW führte für die Kontingentsperiode 2022 113 Versteigerungen durch, davon alleine 102 im Fleischbereich. Gesamthaft stellte das BLW den Importeuren über 234 Millionen Franken in Rechnung, über 90 Prozent davon betrafen Versteigerungsrechnungen für Kontingentsanteile bei Fleisch- und Wurstwaren. Die detaillierten Ergebnisse der Kontingentsversteigerungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
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